GR-Sitzung 12.8.2014, Thema: Ausweitung Kies-Abbaus + Weitere Planung Ortsmitte Weßling + Aktualisierung Kosten Umfahrung

Bericht von Petra Slawisch und Willibald Karl

1. Kiesabbau nördlich der A 96
Der GR Weßling hatten schon vor 3 Jahren das Begehren der Firma Jais nach Ausweitung des Kies-Abbaus nördlich der Lindauer Autobahn abgelehnt. Dem stehen die neuen Raumordnungsvorgaben der Regierung von Oberbayern entgegen. Am Dienstagabend wurde klar, dass der Weßlinger Flächennutzungsplan den Wünschen der Regierung angepasst werden muss und der GR keine andere Wahl hat als zuzustimmen. Geplant sind 24,5 ha, das sind rund 35 Fussballfelder. Ein riesiges Gebiet, ein massiver Eingriff in die Natur. 17 ha davon liegen auf Weßlinger Flur.
Die Firma Jais gibt an, die auferlegte Renaturierung der ehemaligen Abbauflächen pflichtgetreu durchzuführen. Das wird erheblich in Zweifel gezogen, auch Bürgermeister Muther kennt den Stand der Renaturierung nicht.
Der Standpunkt der GRÜNEN, vertreten durch GR-Willibald Karl: Direkt neben der geplanten Erweiterung der Kiesabbauflächen liegt das Gebiet der „Frauenwiese.“ Hierbei handelt es sich um ein kartiertes „Bodendenkmal“. Bei Ausgrabungen wurden Reste eines römischen Gutshofs aus der Zeit des späten 3. Jahrhunderts gefunden, der bis in das frühe 5. Jahrhundert genutzt worden war. Schon 1957 wurde auch ein Gräberfeld entdeckt. Die wertvolle Fläche der „Frauenwiese“ ist zwar von der Ausweitung der Kies-Abbauflächen ausgenommen, es bestehen aber berechtigte Zweifel, ob der ausgewiesene Umgriff in seiner Größe ausreichend ist. In der gesamten Umgebung sind nämlich sehr viele archäologische Fundstellen dokumentiert, so dass auch im geplanten Abbaugebiet weitere Zeugnisse aus dieser lang vergangenen Zeit vermutet werden können.

2. Verkehrsberuhigung Ortsmitte von Weßling nach Fertigstellung der Umfahrung:
Das Projekt ist in das Bayerische Städtebauförderungsprogramm “Aktive Zentren” aufgenommen worden. Es sind vorbereitende Untersuchungen nötig: a) ein Einzelhandels-Laden-Konzept, das die Belebung des Handels im Ort zum Ziel hat. Ein Discountmarkt außerhalb auf der grünen Wiese zum Beispiel würde dem Förderungs-Programm zuwider laufen. b) Untersuchungen zur Barrierefreiheit im Ort.
Die nächste Planungsphase wird die Abgrenzung des Sanierungsbereichs beinhalten und die Erstellung einer Sanierungs-Satzung. Eine Satzung gibt der Gemeinde das Recht, Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Das könnten beispielsweise Regeln zur Finanzierung der Sanierung sein oder auch steuerliche Entlastungen.
Das Planungsbüro Dragomir, das bereits die Rahmenplanung “Rückbau Hauptstraße” erstellt hat, soll die weitere Planung übernehmen. Hierbei soll auch wieder die Einbindung der Bürger (Bürgerveranstaltung im Pfarrstadel) berücksichtigt werden.

3. Aktualisierung der Kosten der Weßlinger Umfahrung durch das Staatliche Bauamt Weilheim:
Die prognostizierten Gesamt-Kosten von 8.861.000 € erhöhen sich möglicherweise auf 10.190.000 €. Gründe: a) Der Preis für das Freimachen der Waldflächen hat sich von 4,- € auf 7,- €/qm erhöht. b) Da sich die Richtlinien für die Entsorgung von kontaminiertem Bodenaushub verschärft haben, sind nun Kosten dafür vorgesehen worden. Diese fallen jedoch nur dann an, wenn durch die entsprechenden Bodenuntersuchungen belastete Böden feststellt werden. c) Vorsorgliche Einplanung der Kosten, die anfallen, wenn Bodendenkmäler gefunden werden (wie z.B. Reste von antiken Siedlungen) in Höhe von 100.000,00 €.
Standpunkt der GRÜNEN: Die Gemeinde möge eine genauere Einschätzung der anteiligen Kosten vorlegen, die auf Weßling zukommen und Aussagen darüber machen, ob eine Deckelung der Kosten festgeschrieben bzw. überhaupt möglich ist.

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