Städtebauförderung Neugestaltung Teilbereich Hauptstraße; Freigabe der Kosten im Rahmen der Städtebauförderung
Ausgangslage
Der Gemeinderat behandelte die Planung zuletzt am 08.04.2025 sowie mehrfach zuvor (24.01.2023, 24.10.2023, 27.02.2024, 19.03.2024, 26.11.2024, 18.02.2025). Hinweise aus der Bürgerinformationsveranstaltung vom 16.04.2025 wurden eingearbeitet. Sämtliche Änderungswünsche, sowie Beteiligungen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden berücksichtigt.
Dringlichkeit: Nur bei Beschluss in dieser Sitzungist eine 80%-Förderung der förderfähigen Kosten möglich; späterer Beschluss reduziert Förderung auf 60%.
Geplant ist die Umgestaltung eines Teilbereiches der Hauptstraße mit Neuprofilierung der Fahrbahn und Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, barrierefreier Ausbau von Gehwegen, Vorplätzen, Querungen, Pflanzungen von Sträuchern, Baumstandorte, Möblierung. Bauzeit: April bis Oktober 2026, abschnittsweise Ausführung.
Finanzierung:
Fördersumme: ca. 990.000 €
Eigenanteil der Gemeinde: ca. 1,2 Mio. €
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass dieser Beschluss entscheidend ist, um die 80%-Förderung nicht zu verlieren.
In der kontroversen Diskussion wurde erneut von der Fraktion der Grünen darauf hingewiesen, dass es im Zuge des Baues der Umgehungsstraße ein Versprechen des damaligen Gremiums gab, die Hauptstraße zu beruhigen und eine Ortsverschönerung mit Aufenthaltsqualität zu schaffen. Auch beim Hinweis auf das Thema der Verkehrsführung als kritischen Punkt, konnte gezeigt werden, dass deshalb das Büro SCHÖNENBERG, München, als Verkehrsplanungsbüro mit der Überprüfung der Straßenführung beauftragt und deren Vorschläge in die jetzige Planung eingearbeitet wurde.
Abstimmungsergebnis: 10 : 6
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat geschlossen für die Freigabe gestimmt.


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