Unsere Gemeindeverwaltung und ein neu gegründeter Arbeitskreis entwickeln Ideen zur Verkehrsentlastung in der Hauptstraße
Wird der Verkehr in Weßling reduziert, wenn die Umfahrung eröffnet sein wird ?
Manche meinen ja, manche meinen nein.
Fest steht, der Durchgangsverkehr wird trotz Umfahrung weiterhin die kürzere Route durch den Ort wählen, wenn alles so bleibt, wie es jetzt ist: Eine ziemlich gerade Straße ohne besondere Hindernisse, die zum zügigen Fahren einlädt. Gelegentliche Fußgänger, die per Ampel die Straße queren wollen, sind für die Autofahrer unerfreuliche Hindernisse, die man aber doch in Kauf nimmt. Autos parken (z. B. beim Café am See) auf den Gehsteigen, damit der Verkehr fließen kann. Die Radfahrer weichen in die Nebenstraßen aus, weil auch sie sich im durchfließenden Verkehr nicht wohl fühlen.
Indes: Die Meinung, dass innerhalb von Ortschaften alles für den unbehinderten motorisierten Verkehrsfluss getan werden muss, ist rettungslos veraltet. Bei den Bayerischen Behörden scheint diese Einsicht noch fremd zu sein. Das bedeutet, Weßling muss klug dafür kämpfen.
Es muss einfach unbequemer werden für den Durchgangsverkehr.
Die Umfahrung soll im Herbst eröffnet werden. Im Haushalt 2016 sind noch keine Mittel für größere Baumaßnahmen vorgesehen. Aber es gibt Ideen für kostengünstige, provisorische Maßnahmen.
Hierzu hat sich ein Arbeitskreis gebildet, der die Beruhigung der Hauptstraße zum Thema hat, perspektivisch aber auch die Verkehrs-Situation im gesamten Ort. An diesem Arbeitskreis nehmen Vertreter folgender Gremien und Gruppen teil:
Gemeinderat, NBH, Verkehrsberuhigungsverein, Ortsbildbeirat,
Mobilitätswende, Unser Dorf, BN, SoKo, Behindertenbeauftragter.
Die Beruhigung der Situation rund um die Hauptstraße in Weßling ist ein Thema, das uns alle angeht. Diejenigen, die uns diese Umgehungsstraße „beschert“ haben wie auch diejenigen, die gegen diesen Bau waren und es noch sind. Nun muss an einem Strick gezogen werden. Unsere Gemeinderäte Wolfgang Frieß und Petra Slawisch sind im AK dabei und werden auch auf die GRÜNEN Randbedingungen achten, ebenso wie die Gruppe Mobilitätswende und Andere.
Es geht um 2 Überlegungen, die voneinander zu trennen sind:
- Provisorien: Was kann Weßling sofort tun, wenn die Umgehung eröffnet ist ? Gibt es provisorische Maßnahmen, die die Durchfahrt durch Weßling gleich in den ersten Tagen erschweren ? Es handelt sich um Maßnahmen, die später auch durch andere abgelöst werden könnten.
- Ein allgemeines Verkehrskonzept für alle Ortsteile Weßlings: Die Arbeit daran soll, getrennt von den vorläufigen Ideen, ebenfalls sofort begonnen werden. Es müssen Leitlinien für den gesamten Ort skizziert werden, an die sich eine spätere professionelle Planung halten muss.
Punkt 1: Hier werden zunächst mal die Ideen vorgestellt, die sofort nach der Fertigstellung der Umgehung den Durchfahrts-Verkehr unbequem machen würden:
- Von NO kommend: Abknickende Vorfahrt an der Gautinger Straße. Bauliche Maßnahme ? Fahrbahnmarkierungen.
- Im Ort: Schrägparkplätze an verschiedenen Stellen möglich. Fahrbahnmarkierungen. Baken.
- Im Ort: Verkehrsinseln an diversen Stellen im Ort. Baulich bzw. Fahrbahnmarkierungen.
- Im Ort: Mehrere neue Querungshilfen mit Ampeln/Bedarfsampeln.
- Grünsinker Straße: Sperrung in Höhe der Kapelle. Errichtung einer Schranke. Kurzfristig einen Berg Kies abladen ?
- Im ganzen Ort durchgehend: Schutzstreifen für Radfahrer. Fahrbahnmarkierung. Bremst den Verkehr.
- keine Mittelstreifen-Markierung zwischen dem neuen Kreisverkehr und dem Ortseingang. Bringt Unsicherheit und verlangsamt somit den Verkehr.
- Umsetzungsablauf-Plan für die Tage vor und nach der Einweihung (gleichzeitige Abstufung von Staatsstraße zu Gemeindestraße)
- Im Gemeinderat schon beschlossen: Anpassung der Beschilderung auf Autobahn und Straßen *) Die Antwort der Behörde ist noch nicht bekannt.
*) Hier nachzulesen, TOP 15 auf Seite 7
Punkt 2: Perspektivische Gedanken zu einem allgemeinen Verkehrskonzept:
- Das Konzept soll für alle Ortsteile entwickelt werden. Am Anfang steht das Bahnhofsareal (Ergebnisse des “Ideenwettbewerbs”) in Zusammenhang mit der Rahmenplanung (Dragomir).
Um Tempo 30 und/oder ein LKW-Durchfahrverbot (für die Hauptstraße) einzuführen, sind Verkehrszählungen und die Errechnung von Lärmbelastung durchzuführen. Hierfür müssen rechtzeitig Messgeräte bestellt werden.
Alle Vorhaben (Punkt 1 und 2) müssen beim Straßenverkehrsamt Starnberg beantragt werden.
Die Zeit drängt also.
Wir GRÜNEN wollen mit drauf achten, dass hier nichts verschleppt wird.
“Die Meinung, dass innerhalb von Ortschaften alles für den unbehinderten Verkehrsfluss getan werden muss, ist veraltet.” Das stimmt zwar, aber in Bayern ist diese veraltete Meinung aktuelle Verkehrspolitik und wird von den Behörden (Obere und Untere Verkehrsbehörde, Straßenbauamt, Polizei) konsequent für die Autolobby und gegen die Anwohner durchgesetzt. Daher sind die Möglichkeiten der Gemeinde auf Straßen des Hauptverkehrsnetzes sehr begrenzt.
Dass sich “Punkt 2” insbesondere mit der Hauptstraße befasst ist sachlich falsch. Tatsächlich soll ein Verkehrskonzept für alle Ortsteile entwickelt werden.
Punkt 2 ist jetzt korrekt, danke!