Dringlichkeitsantrag für die GR- Sitzung am 25.2.2013 zur Entscheidung
Erstellung einer Immissionsschutzuntersuchung am möglichen Schulstandort Sportplatz.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates !
Der Schulstandort soll in nächster Zeit entschieden werden. Nach § 50 BImSchG (Planungsgrundsatz !) müssen die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zugeordnet werden, daß schädliche Umwelteinwirkungen (z.B. durch Lärm, Staub, Abgase auf überwiegend dem Wohnen dienende oder auf sonstige schutzwürdige Gebiete (z.B. Kindergärten und Schulen) soweit wie möglich vermieden werden. Gerade weil das hoheitliche Recht zur Abwägung der verschiedenen Belange bei dem Gemeinderat liegt, hat er die Pflicht, auf die Erfordernisse des Immissionsschutzes Rücksicht zu nehmen und vor allem auf ausreichende Schutzabstände zwischen den Emissionsquellen und den schutzwürdigen Gebieten zu achten.
Begründung:
Um den Schulstandort gewissenhaft zu entscheiden und die Grundschulkinder und Lehrer vor etwaigen Belastungen zu schützen, bedarf es einer ausführlichen Untersuchung am möglichen Schulstandort Sportplatz. Es müssen die Auswirkungen des KFZ-Verkehrs (Schadstoffe, Feinstaub, Lärm) der Zusatzbelastung der neuen Umgehungsstraße unter Berücksichtigung der vorherrschenden Hintergrundbelastung der bestehenden Hauptstraße und Bahnlinie betrachtet, beurteilt und in Summe eine Gesamtbelastung angegeben werden. Zudem ist eine Prognose der zu erwartenden Verkehrsbelegung und Emissionen am Standort Sportplatz für 2017 /2018 zu ermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Irmtraud Förster
Fraktionssprecherin
Bündnis 90/ Die Grünen
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