Bericht von Helmut Böhm
TOP 5: Änderung des Flächennutzungsplans für die Kiesabbaufläche zwischen Weßling und Gilching, gleich nördlich der A 96
Dieses Thema ist für den Gemeinderat ein Reizthema. Die Gemeinde wird nämlich gezwungen, ihren Flächennutzungsplan den regionalplanerischen Zielen der Regierung uneingeschränkt anzupassen! Sie muss dazu ein „normales“, arbeitsaufwändiges Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan durchführen und bezahlen, obwohl das Ergebnis des Verfahrens von vorneherein feststeht. Sollte die Gemeinde dem „Anpassungsgebot“ nicht nachkommen, würden das Landratsamt bzw. die Landesplanungsbehörde diese Verpflichtung notfalls juristisch durchsetzen. Hinzu kommt, dass die textliche Darstellung der Planung ganz offensichtlich nicht deckungsgleich mit der zugehörigen Kartierung ist und dadurch der Eindruck entsteht, dass die im Abbaugebiet befindlichen Bodendenkmäler nicht vollumfänglich geschützt werden. Nach dem Kiesabbau, der natürlich einen massiven Eingriff in die Landschaft zur Folge hat, ist laut der Rahmenplanung nach Wiederverfüllung folgende Nutzung des Geländes vorgesehen: Biotopentwicklung, natürliche Sukzession, forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände.
Standpunkt der GRÜNEN:
Vor allem Dr. Willibald Karl hatte massive Bedenken, dass die im fraglichen Gebiet liegenden Bodendenkmäler (Siedlung und Gräberfeld Frauenwiese) zuverlässig vor dem Kiesabbau geschützt werden, auch wenn dieser Schutz im Planungstext detailliert festgelegt ist. Sein Antrag, wenigstens eine zeitliche Staffelung für den Kiesabbau festzuschreiben, wurde vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt.
Der GR billigte die Änderung des Flächennutzungsplanes schließlich bei 3 Gegenstimmen und Abwesenheit eines Ratsmitgliedes.
TOP 7: Radwegverbindung Grünsinker Straße – Radweg entlang der BAB 96
Durch den Bau der Weßlinger Umfahrung werden land- und forstwirtschaftlich genutzte Wege, die auch als Rad- und Fußwege dienen, durchtrennt. Die Planfeststellung sieht nur eine einzige Querung vor: der Steinebacher Weg wird zur S-Bahn-Linie hin verschwenkt und parallel zum Bahngleis über eine Brücke geführt. In der Sitzung ging es darum, wie die Grünsinker Straße in Zukunft an den Ammersee-Radweg, der parallel zur A 96 verläuft, angeschlossen werden kann. In der Planfeststellung wurde nämlich die Forderung der Gemeinde, einen asphaltierten Radweg von Weßling über Grünsink nach Schluifeld und weiter zum Radweg entlang der A 96 zu belassen, abgelehnt: die Straße westlich von Grünsink müsse entsiegelt und zum öffentlichen Feld- und Waldweg herabgestuft werden, um Schleichverkehr zwischen Weßling und der A 96 zuverlässig zu unterbinden. Der Planfeststellungsbeschluss sieht vor, dass der Radverkehr ein kurzes Stück die neue Umgehungsstraße benützt, um auf den Radweg an der A 96 zu gelangen! Eine Unterführung oder ein Radwegstück parallel zur Umfahrung wird aus Kostengründen bzw. wegen des zusätzlichen Eingriffs in Natur und Landschaft abgelehnt.
Dem Gemeinderat wurden nun zwei Alternativen für eine Radwegeverbindung vorgelegt, die mit dem Staatlichen Bauamt erarbeitet wurden:
Variante 1 zweigt westlich der Kapelle Grünsink in nordwestlicher Richtung ab und führt auf einem alten, nur teilweise erhaltenen Waldweg zur Radwegunterführung an der A 96
Variante 2 geht vom Festplatz in Grünsink auf einem Forstweg direkt nach Norden bis zum Weg an der Autobahn.
Standpunkt der GRÜNEN:
Mit dieser Radwegeführung kann keiner glücklich sein, denn es müsste z.B bei Variante 1 teilweise eine Schneise durch den Fichtenwald geschlagen werden und der Weg würde unbeleuchtet durch den Wald führen. Vielleicht finden sich ja noch kreative Alternativen, denn die im Planfeststellungsbeschluss vorgesehene Nutzung der Umfahrung durch die Radfahrer ist aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht akzeptabel! Wolfgang Frieß sprach sich für eine Teerung der Radwegeverbindung aus, auch um sie „winterdienstfähig“ zu machen.
Das Gremium entschied sich einstimmig dafür, die Variante 1 weiter zu verfolgen, d. h. es werden nun Gespräche mit den Grundeigentümern, dem Forstamt und der unteren Naturschutzbehörde geführt.
Danke für den schönen Bericht.
Zu TOP 7: Es ist nicht zu fassen, dass der als “Fahrradfreundliche Kommune” ausgezeichnete Landkreis STA es versäumt, die Alltagsradverkehrsverbindung zwischen Etterschlag und Weßling (Teilstück des Ammersee-Radwegs und des Kreisradwanderwegs) zu erhalten.
Hinsichtlich Radverkehr (minimaler Umweg, winterdiensttauglich, maximale soziale Kontrolle) und Naturschutz (minimale zusätzliche Zerstörung) ist eine Unter- oder Überführung zwischen Grünsink und Schluifeld mit Abstand die beste Lösung. In einem wirklich fahrradfreundlichen Landkreis würde diese selbstverständlich umgesetzt.
Eine 250 m lange Verbindung östlich entlang der Umgehung zwischen Grünsinker Straße und dem Wirtschaftsweg zur bestehenden Unterführung in Richtung Etterschlag ist hinsichtlich der genannten Kriterien die zweitbeste Lösung. Der angeblich zu massive Eingriff in die Natur ist weder für den BN (Ortsgruppe Weßling und Kreisverband) noch für die Untere Naturschutzbehörde nachvollziehbar – die Variante 1, für die ein zum Teil völlig neuer Weg durch den Wald geschlagen werden muss, ist diesbezüglich eindeutig schlechter. Auch die Kosten bewegen sich wahrscheinlich in einem ähnlichen Rahmen, wie die Optimallösung Unter- bzw. Überführung.
Da im Planfeststellungsbeschluss die Möglichkeiten Unterführung und Parallelführung explizit abgelehnt wurden (S. 92f.: „Die Weiterführung des Radverkehrs von der Einmündung der St 2349 alt in die Umfahrung Weßling zum bestehenden Geh- und Radweg nach Etterschlag bei Bau-km 3+210 erfolgt über die St 2068 neu, da eine höhenfreie Kreuzung durch ein Unterführungsbauwerk wegen der geringen Dammlage der St 2068 neu und der erforderlichen Rampen mit entsprechendem Grundbedarf und der daraus
entstehenden Kosten in Höhe von ca. 60.000 € nicht in Frage kommt. Im Hinblick auf den zusätzlichen Eingriff in Natur und Landschaft lehnen wir es auch ab, den Geh- und Radweg östlich der Staatsstraße zwischen Bau-km 2+935 und 3+210 über die Böschung zu führen und an den Wirtschaftsweg zur Radwegunterführung an der Autobahn anzuschließen. Durch eine Weiterführung des Geh- und Radwegs entlang der St 2068 neu wäre es erforderlich, die Einschnittsböschung um ca. 5 m zu verbreitern, dadurch würde zusätzliche Waldfläche in Anspruch genommen.“), wurde nach Alternativen gesucht und es entstand die Idee mit dem Waldweg von Grünsink aus zur Radunterführung an der A 96. Nach den Unterlagen sah es zunächst so aus, als wenn da nur ein etwas zugewachsener Weg reaktiviert werden müsste. Da diese “Variante 1” aber teilweise neu durch den Wald geschlagen werden muss, Grunderwerb und Befestigung wohl erhebliche Kosten verschlingen würden und eine Teerung wohl kaum in Frage kommt, sehe ich inzwischen auch, dass die in mehrfacher Hinsicht verträglichste Lösung eine Unter- oder Überführung oder eine Parallelführung zur Umfahrung ist. Eine Überführung müsste aber ein Räumfahrzeug tragen können, um winterdiensttauglich zu sein…
@ Hippie:
Ich vermute mal, dass eine Unterführung nicht geht, weil Rampen gebaut werden müssen, um die hier bereits sehr tief gelegte Fahrbahn zu untertunneln. Das wäre teuer (60 000,-). Eine Brücke, wenn diese für einen Winterdienst ertüchtigt werden müsste, ist sicher nicht billiger.
Ist es dann nicht vielleicht doch besser, sich nochmal für die Variante parallel zur Umfahrung einzusetzen, wenn doch der Eingriff in die Natur sogar vom BN als nicht besonders bedeutend eingestuft wird ?
Aber wahrscheinlich ist das wegen der abgeschlossenen Planfeststellung nun nicht mehr möglich. Oder ? Was sagen die Gemeinderäte ?
Die Umfahrung kostet nach heutigen Erkenntnissen mindestens 10 Millionen €. Der “fahrradfreundliche” Landkreis strebt eine Erhöhung des Radverkehrsanteils auf 20% an. Dann kann es einfach nicht sein, dass Kostenerhöhungen im Promillbereich als Argument gegen die Aufrechterhaltung einer Alltagsradverkehrsverbindung herhalten müssen.
Der Weg parallel zur Umfahrung ist wahrscheinlich billiger und aus Radlersicht akzeptabel. Wer von Grünsink nach Schluifeld fahren will, muss dann halt 600 m Umweg fahren.
Die Planfeststellung macht es leider unmöglich, eine Unter- oder Überführung im Rahmen des Baus der Umgehung zu erstellen – obwohl das natürlich vernünftiger und billiger wäre als nachträglich. Für den Anschluss parallel zur Umfahrung gilt wohl dasselbe.
Laut Aussage des Bürgermeisters auf der Bürgerversammlung heute Abend wäre die Regierung damit einverstanden, wenn die Gemeinde auf eigene Kosten den Radweg parallel zur Umfahrung von der Grünsinker Straße bis zur Radwegunterführung baue. Dies ginge wohl ohne eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses. Eine Unter- oder Überführung komme aber aus Sicht der Regierung nicht in Frage.
Das hoert sich ziemlich gut an, bitte macht Euch fuer diese Loesung stark. Vielleicht ist es auch moeglich, die Kosten ueber das Foerderprogramm ‘Staatsstraßen in gemeindlicher Sonderbaulast’ zu decken:
http://www.innenministerium.bayern.de/med/pressemitteilungen/pressearchiv/2014/105/index.php