Einige Punkte aus der Januar-Sitzung, Bericht von Willibald Karl
TOP 12: Einkommensabhängige Kindertagesstätten-Gebühren / Grundsatzentscheidung
Das Ergebnis der Abstimmung ergab: Keine einkommensabhängigen Gebühren für Kindertagestätten
Die Rechnugsprüfung für das Haushaltsjahr 2014 hatte ergeben, dass die Defizite für Kindertagesstättenplätze in Wessling alarmierend sind. Sie betragen pro Kind zwischen ca. 2.000,- € (Hort, Mittagsbetreuung) und 5.000,- € (Krippe, eingruppiger Kindergarten). Der Gemeinderat beauftragte die Gemeindeverwaltung, die Defizite mindestens konstant zu halten und nach Möglichkeit zu reduzieren.
Mehrheitlich beschloss der Gemeinderat im Frühjahr 2016 entgegen der Auffassung des Bürgermeisters und der Gemeindeverwaltung Einkommens – abhängige Gebühren einzuführen.
Dieser Beschluss wurde in der letzten Sitzung nach mehrmaliger Vertagung gegen 6 Stimmen (4 Grüne, 2 Einzelstimmen) gekippt.
Da mittlerweile die Kosten für die Kindertagesstätten – Personal, Sachkosten, Heizung, Reinigung – weiter gestiegen sind, ist nicht ersichtlich, wie die nochmals gestiegenen Defizite verringert werden können.
Klar ist, dass die Steuereinnahmen der Gemeinde begrenzt sind. Also muss – nicht unerheblich – an anderen Stellen gespart werden.
TOPs 13/14/15: Umfahrung: Zusätzliche Hinweise und Beschilderung, Verbesserung der Akzeptanz
Umfahrung fertig. Eine deutliche Verringerung der Verkehrsbelastung innerorts bleibt zur Zeit noch aus
Die Eröffnung der Umfahrungsstraße im November 2016 war mit Hoffnungen auf eine innerörtliche Verkehrsberuhigung verbunden worden. Nur so wären Flächenverbrauch und Naturzerstörung im Süden von Weßling hinzunehmen. Also setzte man schnellstmöglich auf provisorische innerörtliche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen. Das war möglich geworden, weil die Hauptstraße nach der Eröffnung der Umgehung nun zu einer Gemeindestraße herabgestuft worden ist. Die durchgeführten Straßenverengungen stießen jedoch auf Missfallen und Widerstände.
Die angestrebte Tempo-30-Regelung auf der Hauptstraße blieb aus. Weiterhin ist sie auch durch Bus- und LKW-Verkehr belastet. Um hier etwas zu ändern, benötigt die Gemeinde eine neue Verkehrszählung, die im Sommer 2017 stattfinden soll. Die Regelungen für Fußgänger und Kinder – wie die Furt an der Einmündung der Grünsinker Straße zur Erleichterung der Straßenquerung – stoßen auf gelegentlichen Widerstand. Eventuell kann die Tempo-30-Beschränkung in Teilen der Hauptstraße gültig werden, z.B. vor Arztpraxen und dem Seniorenwohnhaus.
Aufreibende Verhandlungen mit der unteren Verkehrsbehörde und dem staatlichen Bauamt um Einzelheiten bei der Beschilderung der Umfahrungsstrecke machen manchen schon mutlos: Fast hätte man “das Geld umsonst zum Fenster hinaus geworfen”. Die Umfahrung “sei ein Flop”.
Zusätzliche Beschilderungen und Hinweis-Banner im Ort sollen das Problem mildern. Die Gemeinde soll sich dafür einsetzen, dass diese Zusatzschilder vom Straßenbauamt länger als (wie vorgesehen) 3 Monate angebracht bleiben. Die Hinweisschilder an der A 96 (z.B. Kloster Andechs) müssen auch noch an die Ausfahrt Wörthsee versetzt werden. Manche hoffen jetzt auf eine umfassende ortsplanerische Lösung – beginnend mit dem Bahnhofsarreal – mit Mitteln aus dem “Städtebauförderungs-Gesetz”.
TOP 16: Sonderflughafen Oberpfaffenhofen
Flughafengelände an Investor verkauft
“Eigentlich” könnte die Gemeinde Weßling ein Vorkaufsrecht auf Flächen des Flughafens Oberpfaffenhofen in ihrer gleichnamigen Flur reklamieren ….. “eigentlich”, aber nur, wenn wir Geld hätten. Da das aber nicht so ist, sind wir in den nächsten Jahren und Jahrzehnten unkalkulierbaren Risiken von Investoren ausgesetzt, die Firmen mit “Luftfahrt-affinem Gewerbe” ansiedeln können und werden. Wie immer man den eingrenzenden Begriff interpretieren mag.
Lesen Sie den Beitrag über den Verkauf HIER klicken.
TOPs 17/18: Kiesabbaufläche / Aufhebung der Feststellungs-Beschlussfassung für eine erneute Auslegung / Einreichen einer Klage gegen die Rücknahme des Genehmigungs-Bescheides
Kampf um Flächennutzung
Schon seit ein paar Jahren läuft die Auseinandersetzung der Gemeinde mit der Regierung von Oberbayern um die Flächennutzung der Weßlinger Gemeindeflur nördlich der Autobahn, westlich St. Gilgen.
Privilegien (Kiesabbau) und Begehrlichkeiten (eine zweite Müllumladestation) stehen den erklärten Gemeindeinteressen entgegen. In einem Rechtsstaat gibt es dafür “Instrumente”: Nämlich den Flächennutzungsplan und die Regionalplanung. Wenn es Kollisionen von Interessen oder Werten gibt, muss es zu einem Abgleich kommen. In diesem Fall stehen sich diese Interessen entgegen: das “privilegierte wirtschaftlich-unternehmerische” Einzelinteresse, z.B. Kiesabbau und das übergeordnete Gemeininteresse, z.B. Schutz von Bodendenkmälern, hier die spätrömische Siedlung “Frauenwiese”.
Man würde sich vorstellen, dass der Schutz zerstörbare Kulturgüter den Vorrang hätten vor Kiesgruben. Weit gefehlt! Seit Jahren schieben die “übergeordneten Dienststellen” in Landratsamt und Regierung von Oberbayern die Beschlussvorlagen hin und her. Der Gemeinderat hatte einem Kompromissvorschlag des Landratsamts sogar schon einmal zugestimmt – dann war es “den Oberen” wieder nicht recht.
Jetzt wird die Gemeinde mit Einstellung des Genehmigungsverfahrens zum Flächennutzungsplan und Wiederaufnahme des Gesamtprozesses bedroht.
Gegen sechs Stimmen (4 Grüne, 2 Einzelstimmen) bringt man den Wesslinger Gemeinderat “zur Räson”. Dem ungeliebte Genehmigungsbescheid wird mehrheitlich zugestimmt. Sind wir eigentlich frei gewählte Vertreter der Bürger oder Vollzugsorgane überörtlicher Verwaltungen?
TOP 20: Niederlegung des GR-Mandates von Dr. Willibald Karl
Willibald Karl sagt “servus” nach 6 aufregenden Jahren im Weßlinger Gemeinderat.
Die Weßlinger GRÜNEN sagen: Danke, lieber Willibald. Du warst (und wirst es wahrscheinlich auch nach der Ratsarbeit bleiben) ein nimmer müde werdender Kämpfer für die GRÜNEN Themen. Und weil es die SZ so schön ausgedrückt hat und auch das Foto so treffend ist, möchten wir auf den Artikel in der Süddeutschen vom 30. Januar 2017 verweisen: HIER klicken
“Sind wir eigentlich frei gewählte Vertreter der Bürger oder Vollzugsorgane überörtlicher Verwaltungen?”
Diese Frage stellt sich auch in der Hauptstraße, wo die heiligen drei Könige der Verkehrspolitik (untere Verkehrsbehörde, Straßenbauamt und Polizei) trotz teilweise von der Gemeinde finanzierter Umfahrung freie Fahrt für freie Kfz-Fahrer – und gegen Anwohner und menschen- und umweltfreundlich mobile Verkehrsteilnehmer – vollstreckt. Solange die Auto- und Baulobby „die Oberen“ fest im Griff hat, wird es weder Tempo 30 noch Lkw-Durchfahrtsverbot geben.
Derweil lassen die Weßlinger nach wie vor kein Bewusstsein dafür erkennen, dass sie durch ihre hemmungslose Autonutzung einen großen Teil des Verkehrsaufkommens selbst verursachen. Unter diesen Umständen kann die Verkehrsberuhigung nicht gelingen.