Bericht von Wolfgang Frieß:
TOP 9: Änderung der Gebührensatzung für die Kinderbetreuung und die Mittagsbetreuung:
Die Gemeinde hat ihre Gebühren für Kinderkrippe, Kindergärten, Hort und Mittagsbetreuung neu kalkuliert. Maßstab für die Bemessung waren der Deckungsgrad sowie der Vergleich mit den in anderen Landkreisgemeinden erhobenen Gebühren. Dies führte teilweise zu Senkungen, aber auch z.T. erheblicher Steigerung bei den Kindergartengebühren. Eine Staffelung der Beiträge nach Einkommen hat die Verwaltung nicht vorgesehen, der Aufwand sei zu hoch.
Standpunkt der GRÜNEN: Um sozial Schwache zu entlasten und auch ihnen die Möglichkeit der Kinderbetreuung nicht zu verwehren, ist die Staffelung der Gebühren nach Einkommenskraft der Eltern unbedingt nötig. Der Gemeinderat hat dann mehrheitlich beschlossen, über eine sozial gerechte Gebührenstruktur frühzeitig im Jahre 2017 zu beraten und von der Verwaltung eine Prüfung der Machbarkeit dieser Möglichkeit anzufordern.
TOP 12: Änderung des Flächennutzungsplans für den Kiesabbau:
Ein Dauerthema für die Weßlinger Räte. Seit vielen Jahren muss man sich immer wieder damit befassen. Und das, obwohl die Gemeinde eigentlich zu diesem Thema keine Entscheidungsgewalt hat. Noch im April 2015 war die Mehrheit des Gemeinderates der Meinung, dass man eh nichts machen kann und dass die Angelegenheit bei den Fachbehörden in guten Händen sei.
Wer nachlesen möchte:
Bericht vom 12.8.14
Bericht vom 25.11.2014
Bericht vom 28.4.2015
Für die Weßlinger Flur-Nr. 1122, 1123, 1124 im Bereich St. Gilgen besteht nach wie vor der Wunsch, auf 24,5 h Kies abzubauen.
Weil für das Gebiet bereits ein Raumordnungsverfahren durchgeführt wurde, hat die Gemeinde Weßling hier keine Option zur eigenen Gestaltung. Sie muss genau beschließen, was im Raumordnungsverfahren steht, ob sie einverstanden ist oder nicht. Die in vergangenen Sitzungen beschlossenen Pläne tragen dementsprechend nicht die Handschrift der Gemeinde Weßling. Doch selbst diese waren der Aufsichtsbehörde nun zu einschränkend, so dass eine erneute Änderung der Pläne verlangt wurde. Das Verfahren ist eine Farce! Landratsamt und Regierung von Oberbayern geben vor, was beschlossen werden muss, der Weßlinger Gemeinderat muss nur noch abnicken.
Standpunkt der GRÜNEN: Wir sehen dies als sehr kritisch an, da sich genau in diesem Bereich die Überreste der aus der Römerzeit stammenden Siedlung Frauenwiese sowie weitere archäologische Fundstellen befinden. In unseren Augen ist das historische Erbe mit den vorgelegten Planungen nicht ausreichend geschützt. Der Kiesabbau sollte hier nicht vorrangig betrieben werden, sondern hinter dem Schutz der Bodendenkmäler zurückstehen.
Endlich verweigerte sich nun eine Mehrheit der Weßlinger Gemeinderäte der Diktatur der übergeordneten Behörden ! Die erneute Änderung der sowieso schon schlechten Planung wurde gegen 4 Stimmen abgelehnt. Ob diese Verwaltungsposse damit ein Ende hat, darf allerdings bezweifelt werden.
TOP 15: Hauptstraße Weßling, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung:
Ende dieses Jahres wird die neue Umfahrung dem Verkehr übergeben. Die Hauptstraße ist ab diesem Zeitpunkt Gemeindestraße und kann umgestaltet werden, um zu verhindern, dass weiterhin der Durchgangsverkehr durch die Hauptstraße fließt. Allerdings kann dieser Rückbau erst nach Fertigstellung der Umfahrung begonnen werden. Der Arbeitskreis “mobil & lebenswert” hat daher einige provisorische Sofortmaßnahmen vorgeschlagen, die nach Fertigstellung sofort umgesetzt werden können und mit deren Hilfe der Verkehr in der Hauptstraße erschwert werden soll; diese hat der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen. Dazu gehören: versetzte Reihen von Schrägparkplätzen auf beiden Straßenseiten, Querungshilfen und künstliche Verengungen (Beruhigungsnasen). Der Sportplatz soll direkt von der Hauptstraße aus erreichbar sein, und für die Kreuzung an der Gautinger Straße wird eine abknickende Vorfahrt beantragt.
(s. auch im oberen schwarzen Balken: “Verkehrsberuhigung Hauptstraße”)
Standpunkt der GRÜNEN: Wir befürworten diese Maßnahmen, jedoch ist es uns wichtig, dass es sich um provisorische Sofortmaßnahmen handelt. Der Rückbau der Hauptstraße muss in einer städtebaulichen Gesamtbetrachtung erfolgen, in die der Ideenwettbewerb zur Hauptstraße mit einfließen muss. Zudem sind Parkplätze zur Verkehrsberuhigung von zweifelhaftem Wert, denn sie ziehen auch wieder Verkehr an!
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